Geschäftsführerversorgung
THEMENBEREICHE IM FOKUS
Angesichts der Tatsache, das gesetzliche Renten insbesondere für Geschäftsführer immer unsicherer werden, ist eine zusätzliche Vorsorge von enormer Bedeutung. Die betriebliche Altersversorgung gilt aber nur für festangestellte Mitarbeiter, welche keinen maßgeblichen Einfluss am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens tragen.
Der Geschäftsführer muss also gesondert abgesichert werden. Hierbei sind insbesondere zwei Verfahren im Rahmen der Entgeltumwandlung geeignet:
- die Pensionszusage
- eine Unterstützungskasse
Soll eine angemessen hohe, individuelle und möglichst flexible betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer getroffen werden, müssen viele Besonderheiten berücksichtig werden, wie:
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Insolvenzrecht
- Rückdeckung
- Bilanz
Weiterhin muss geklärt werden, welche Versorgungsfälle abgedeckt werden sollen und wie die Versorgung gewährleistet werden kann.
Insbesondere die unzähligen zu berücksichtigenden Besonderheiten aber auch der Einfluss einer Geschäftsführerversorgung auf verschiedenste Fachbereiche, machen die Einsatz eines Fachmanns unumgänglich.
Wir beraten sie eingehend und errichten mit Ihnen ein Versorgungswerk das auch Geschäftsführer nicht im Regen stehen lässt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unseren starken Fachpartnern.